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813.1 FAGLFALIP CH-SG

Art. 7 Finanzausgleichsgesetz (FAG) - Bestimmungsfaktoren

II. Ressourcenausgleich
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Art. 7 FAG · Bestimmungsfaktoren

1. Die Höhe des Ausgleichsbeitrags ist abhängig von

a) der technischen Steuerkraft der beitragsberechtigten Gemeinde;

b) dem kantonalen Durchschnitt der technischen Steuerkraft;

c) dem Ausgleichsfaktor;

d)* der Einwohnerzahl der beitragsberechtigten Gemeinde.

e)* ...

2. Für die Bestimmungsfaktoren nach Abs. 1 Bst. a und b dieser Bestimmung gilt der zweijährige Mittelwert.

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