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813.1 FAGLFALIP CH-SG

Art. 5 Finanzausgleichsgesetz (FAG) - Grundsatz

II. Ressourcenausgleich
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Art. 5 FAG · Grundsatz

1. Der Ressourcenausgleich erhöht die Mittelausstattung der Gemeinden mit geringer Steuerkraft.

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