813.1
FAGLFALIP
CH-SG
Art. 25 Finanzausgleichsgesetz (FAG) - Ausgleichsbeitrag für zentralörtliche Leistungen a) Höhe
III. Allgemeiner Sonderlastenausgleich - 3. Sonderlastenausgleich Stadt St.Gallen
Art. 25 FAG · Ausgleichsbeitrag für zentralörtliche Leistungen a) Höhe
1. Der jährliche Ausgleichsbeitrag zur teilweisen Abgeltung der zentralörtlichen Leistungen der Gemeinde St.Gallen beträgt 10 Mio. Franken.
2. Die Gemeinde St.Gallen erhält zusätzlich 6 Mio. Franken als Ersatz für fehlende horizontale Abgeltungen ausserkantonaler Gemeinwesen.
a)* ...
b)* ...
3. Zahlungen von ausserkantonalen Gemeinwesen, die nach Vollzugsbeginn dieses Erlasses zur Abgeltung zentralörtlicher Leistungen der Gemeinde St.Gallen geleistet werden, werden den Beiträgen nach Abs. 2 dieser Bestimmung angerechnet.