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813.1 FAGLFALIP CH-SG

Art. 25 Finanzausgleichsgesetz (FAG) - Ausgleichsbeitrag für zentralörtliche Leistungen a) Höhe

III. Allgemeiner Sonderlastenausgleich - 3. Sonderlastenausgleich Stadt St.Gallen
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Art. 25 FAG · Ausgleichsbeitrag für zentralörtliche Leistungen a) Höhe

1. Der jährliche Ausgleichsbeitrag zur teilweisen Abgeltung der zentralörtlichen Leistungen der Gemeinde St.Gallen beträgt 10 Mio. Franken.

2. Die Gemeinde St.Gallen erhält zusätzlich 6 Mio. Franken als Ersatz für fehlende horizontale Abgeltungen ausserkantonaler Gemeinwesen.

a)* ...

b)* ...

3. Zahlungen von ausserkantonalen Gemeinwesen, die nach Vollzugsbeginn dieses Erlasses zur Abgeltung zentralörtlicher Leistungen der Gemeinde St.Gallen geleistet werden, werden den Beiträgen nach Abs. 2 dieser Bestimmung angerechnet.

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