Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
813.1 FAGLFALIP CH-SG

Art. 19b Finanzausgleichsgesetz (FAG) - b) Kürzung

III. Allgemeiner Sonderlastenausgleich - 2. Sonderlastenausgleich Schule
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (55 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 19b FAG · b) Kürzung

1. Der Ausgleichsbeitrag wird nach der Regel in Anhang 5 zu diesem Erlass gekürzt.

← Art. 19a FAG Finanzausgleichsgesetz (FAG) - Gegenstand Art. 20 FAG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →