Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
811.714 CH-SG

Kanton St. Gallen 811.714

1 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton St. Gallen
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Gesetzestext (1 Artikel)

1. Die Regierungen der Kantone Basel-Landschaft und St.Gallen erklären, gegenseitig Zuwendungen an gemeinnützige und wohltätige Zwecke von der Erbschafts-, Vermächtnis- und Schenkungssteuer zu befreien, gleichgültig, ob die genannten Zwecke im Kanton St.Gallen oder Basel-Landschaft erfüllt werden.

2. Die beiden Regierungen sind jederzeit unter Beobachtung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten berechtigt, von dieser Vereinbarung zurückzutreten.

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