Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
811.711 CH-SG

Kanton St. Gallen 811.711

1 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton St. Gallen
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Gesetzestext (1 Artikel)

1. Die Regierungen des Fürstentums Liechtenstein und des Kantons St.Gallen erklären, gegenseitig Zuwendungen an gemeinnützige und wohltätige Zwecke von der Erbschafts-, Vermächtnis- und Schenkungssteuer zu befreien, gleichgültig ob die genannten Zwecke im Fürstentum Liechtenstein oder im Kanton St.Gallen erfüllt werden.

2. Die beiden Regierungen sind jederzeit unter Beobachtung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten berechtigt, von dieser Vereinbarung zurückzutreten.

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