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811.1 STG CH-SG

Art. 63 Steuergesetz (StG) - Steuerfreies Vermögen

ZWEITER TEIL: STAATSSTEUERN - Erster Abschnitt: Einkommens- und Vermögenssteuern - III. Vermögenssteuer
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Art. 63 StG · Steuerfreies Vermögen

1. Der Vermögenssteuer unterliegen nicht

a) der Hausrat und die persönlichen Gebrauchsgegenstände;

b) anwartschaftliche oder nicht rückkaufsfähige Ansprüche auf periodische Leistungen.

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