811.1
STG
CH-SG
Art. 63 Steuergesetz (StG) - Steuerfreies Vermögen
ZWEITER TEIL: STAATSSTEUERN - Erster Abschnitt: Einkommens- und Vermögenssteuern - III. Vermögenssteuer
Art. 63 StG · Steuerfreies Vermögen
1. Der Vermögenssteuer unterliegen nicht
a) der Hausrat und die persönlichen Gebrauchsgegenstände;
b) anwartschaftliche oder nicht rückkaufsfähige Ansprüche auf periodische Leistungen.