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811.1 STG CH-SG

Art. 5 Steuergesetz (StG) - Steuereinheit

ERSTER TEIL: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
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Art. 5 StG · Steuereinheit

1. Die Steuer, die sich aufgrund der in diesem Gesetz festgelegten Steuersätze ergibt, ist die einfache Steuer zu 100 Prozent, wenn sich deren tatsächliche Höhe nach dem Steuerfuss bestimmt.

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