811.1
STG
CH-SG
Art. 5 Steuergesetz (StG) - Steuereinheit
ERSTER TEIL: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Art. 5 StG · Steuereinheit
1. Die Steuer, die sich aufgrund der in diesem Gesetz festgelegten Steuersätze ergibt, ist die einfache Steuer zu 100 Prozent, wenn sich deren tatsächliche Höhe nach dem Steuerfuss bestimmt.