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811.1 STG CH-SG

Art. 37 Steuergesetz (StG) - h) Steuerfreie Einkünfte

ZWEITER TEIL: STAATSSTEUERN - Erster Abschnitt: Einkommens- und Vermögenssteuern - II. Einkommenssteuer
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Art. 37 StG · h) Steuerfreie Einkünfte

1. Steuerfrei sind

a) der Vermögensanfall infolge Erbschaft, Vermächtnis, Schenkung oder güterrechtlicher Auseinandersetzung;

b) die Kapitalgewinne aus der Veräusserung von beweglichem Privatvermögen;

c) der Vermögensanfall aus rückkaufsfähiger privater Kapitalversicherung, ausgenommen aus Freizügigkeitspolicen und Freizügigkeitskonten. Art. 33 Abs. 1 Bst. a dieses Gesetzes bleibt vorbehalten;

d) die Kapitalzahlungen, die bei Stellenwechsel vom Arbeitgeber oder von Einrichtungen der beruflichen Vorsorge ausgerichtet werden, wenn sie der Empfänger innert Jahresfrist zum Einkauf in eine Einrichtung der beruflichen Vorsorge verwendet;

e) die Unterstützungen aus öffentlichen oder privaten Mitteln;

f) die Leistungen in Erfüllung familienrechtlicher Verpflichtungen, ausgenommen die Unterhaltsbeiträge nach Art. 36 Bst. f dieses Gesetzes;

g) der Sold für Militär- und Zivilschutzdienst;

h) die Zahlung von Genugtuungssummen;

i) die Einkünfte aufgrund der Bundesgesetzgebung über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung;

k)* ...

l)* der Sold der Milizfeuerwehrleute bis zum Betrag von Fr. 5300.- für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Erfüllung der Kernaufgaben der Feuerwehr, wie Übungen, Pikettdienste, Kurse, Inspektionen und Ernstfalleinsätze zur Rettung, Brandbekämpfung, allgemeine Schadenwehr, Elementarschadenbewältigung. Ausgenommen sind Pauschalzulagen für Kader sowie Funktionszulagen und Entschädigungen für administrative Arbeiten und für Dienstleistungen, welche die Feuerwehr freiwillig erbringt;

m)* ...

n)* die Gewinne, die in Spielbanken mit Spielbankenspielen erzielt werden, die nach dem eidgenössischen Geldspielgesetz vom 29. September 2017 zugelassen sind, sofern diese Gewinne nicht aus selbständiger Erwerbstätigkeit stammen;

o)* die einzelnen Gewinne bis zum Betrag von Fr. 1 070 900.- aus der Teilnahme an Grossspielen, die nach dem eidgenössischen Geldspielgesetz vom 29. September 2017 zugelassen sind, und aus der Online-Teilnahme an Spielbankenspielen, die nach dem eidgenössischen Geldspielgesetz vom 29. September 2017 zugelassen sind;

p)* die Gewinne aus Kleinspielen, die nach dem eidgenössischen Geldspielgesetz vom 29. September 2017 zugelassen sind;

q)* die einzelnen Gewinne aus Lotterien und Geschicklichkeitsspielen zur Verkaufsförderung, die nach Art. 1 Abs. 2 Bst. d und e des eidgenössischen Geldspielgesetzes vom 29. September 2017 diesem nicht unterstehen, sofern die Grenze von Fr. 1100.- nicht überschritten wird;

r)* Einkünfte aufgrund des Bundesgesetzes über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose vom 19. Juni 2020.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (5)

B.2024.189.B.2024.1 · sg (Art. 37 lit. h StG)
Taxability of Compensation for Waiver of Liability Claims by Professional Athlete
This provision was cited to confirm the parallel nature of cantonal tax law to the federal law regarding the taxability of the income.
FO.2022.11.K2 · sg (Art. 37 Abs. 1 lit. f StG)
Disability Pension Equalization and Life-Shaping Marriage Support Determination
Cited in reasoning (E. III.12.h) regarding tax exemption for maintenance payments to adult children, but not explicitly cited in the final dispositive orders 1-6.
B.2013.273.B.2013.2 · sg (Art. 37 StG)
Taxation of Foreign Foundation Payment to Swiss Residents
This provision concerning excluded income was cited in the reasoning section (E. 2.2), but not in the final orders.
B.2011.241 · sg (Art. 37 Abs. 1 lit. i StG)
Tax Reduction Refusal Upheld for Disability Benefit Recipient
This provision was cited in the reasoning regarding the tax exemption of supplementary benefits but not explicitly in the final orders.
I.2.2010.73 · sg (Art. 37 lit. i StG)
Administrative Appeals Commission Dismisses Tax Remission Appeal Due to Monthly Financial Surplus
Cited in the reasoning to clarify that supplementary benefits (Ergänzungsleistungen) are exempt from taxation but still count towards covering living expenses.