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811.1 STG CH-SG

Art. 321 Steuergesetz (StG) - Übergangsbestimmung des XII. Nachtrags vom 4. August 2015[[1]](#articletitle_text_fn_298145_2_1_c)

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Art. 321 StG · Übergangsbestimmung des XII. Nachtrags vom 4. August 2015[[1]](#articletitle_text_fn_298145_2_1_c)

1. Gratisaktien, Gratisnennwerterhöhungen und dergleichen, deren Ausgabe bis zum 31. Dezember 2015 stattgefunden hat, werden im Zeitpunkt der Kapitalrückzahlung besteuert.

2. Für Personen, die bei Vollzugsbeginn dieses Nachtrags nach dem Aufwand besteuert werden, werden noch während fünf Jahren Art. 26 und 27 dieses Erlasses nach bisherigem Recht angewendet.

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