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811.1 STG CH-SG

Art. 255 Steuergesetz (StG) - Verfahren vor den Steuerbehörden a) Zuständigkeit

VIERTER TEIL: STEUERSTRAFRECHT - Erster Abschnitt: Verletzung von Verfahrenspflichten und Steuerhinterziehung - II. Strafverfahren
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Art. 255 StG · Verfahren vor den Steuerbehörden a) Zuständigkeit

1. Das kantonale Steueramt ahndet Verletzungen von Verfahrenspflichten und Steuerhinterziehungen, welche die Staatssteuern, bei Einkommens- und Vermögenssteuern einschliesslich die Gemeindesteuern, betreffen.

2. Die vom Gemeinderat der politischen Gemeinde bezeichnete Stelle ahndet Verletzungen von Verfahrenspflichten und Steuerhinterziehungen, welche die Gemeindesteuern betreffen.

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