811.1
STG
CH-SG
Art. 255 Steuergesetz (StG) - Verfahren vor den Steuerbehörden a) Zuständigkeit
VIERTER TEIL: STEUERSTRAFRECHT - Erster Abschnitt: Verletzung von Verfahrenspflichten und Steuerhinterziehung - II. Strafverfahren
Art. 255 StG · Verfahren vor den Steuerbehörden a) Zuständigkeit
1. Das kantonale Steueramt ahndet Verletzungen von Verfahrenspflichten und Steuerhinterziehungen, welche die Staatssteuern, bei Einkommens- und Vermögenssteuern einschliesslich die Gemeindesteuern, betreffen.
2. Die vom Gemeinderat der politischen Gemeinde bezeichnete Stelle ahndet Verletzungen von Verfahrenspflichten und Steuerhinterziehungen, welche die Gemeindesteuern betreffen.