811.1
STG
CH-SG
Art. 233 Steuergesetz (StG) - Abgrenzung zwischen Gemeinden a) Wechsel der Steuerpflicht innerhalb des Kantons
DRITTER TEIL: GEMEINDESTEUERN - Zweiter Abschnitt: Einkommens- und Vermögenssteuern
Art. 233 StG · Abgrenzung zwischen Gemeinden a) Wechsel der Steuerpflicht innerhalb des Kantons
1. Für die Folgen des Beginns, der Änderung und des Endes der Steuerpflicht aufgrund persönlicher und wirtschaftlicher Zugehörigkeit werden im interkommunalen Verhältnis die Grundsätze der Bundesgesetzgebung über die Steuerharmonisierung und des Bundesrechts über das Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung sachgemäss angewendet.