811.1
STG
CH-SG
Art. 23 Steuergesetz (StG) - Vermögen mit unklaren Anspruchsverhältnissen
ZWEITER TEIL: STAATSSTEUERN - Erster Abschnitt: Einkommens- und Vermögenssteuern - I. Steuerpflicht
Art. 23 StG · Vermögen mit unklaren Anspruchsverhältnissen
1. Sind Ansprüche auf ein Vermögen nicht gegeben, ungewiss oder nicht nachweisbar, wird es als Ganzes nach den für natürliche Personen geltenden Regeln besteuert.