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811.1 STG CH-SG

Art. 23 Steuergesetz (StG) - Vermögen mit unklaren Anspruchsverhältnissen

ZWEITER TEIL: STAATSSTEUERN - Erster Abschnitt: Einkommens- und Vermögenssteuern - I. Steuerpflicht
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Art. 23 StG · Vermögen mit unklaren Anspruchsverhältnissen

1. Sind Ansprüche auf ein Vermögen nicht gegeben, ungewiss oder nicht nachweisbar, wird es als Ganzes nach den für natürliche Personen geltenden Regeln besteuert.

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