811.1
STG
CH-SG
Art. 149 Steuergesetz (StG) - c) Steueranspruch
ZWEITER TEIL: STAATSSTEUERN - Fünfter Abschnitt: Erbschafts- und Schenkungssteuern
Art. 149 StG · c) Steueranspruch
1. Der Steueranspruch entsteht
a) bei Zuwendungen auf den Todesfall im Zeitpunkt, in dem der Erbgang eröffnet wird;
b) bei Zuwendungen aus Nacherbschaft im Zeitpunkt, in dem die Vorerbschaft ausgeliefert wird;
c) bei Schenkungen im Zeitpunkt des Vollzugs;
d) bei Zuwendungen mit aufschiebender Bedingung im Zeitpunkt, in dem die Bedingung eintritt.