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811.1 STG CH-SG

Art. 149 Steuergesetz (StG) - c) Steueranspruch

ZWEITER TEIL: STAATSSTEUERN - Fünfter Abschnitt: Erbschafts- und Schenkungssteuern
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Art. 149 StG · c) Steueranspruch

1. Der Steueranspruch entsteht

a) bei Zuwendungen auf den Todesfall im Zeitpunkt, in dem der Erbgang eröffnet wird;

b) bei Zuwendungen aus Nacherbschaft im Zeitpunkt, in dem die Vorerbschaft ausgeliefert wird;

c) bei Schenkungen im Zeitpunkt des Vollzugs;

d) bei Zuwendungen mit aufschiebender Bedingung im Zeitpunkt, in dem die Bedingung eintritt.

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