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760.12 CH-SG

Art. 23 Vermessungsverordnung - d) Rekurs

III. Erneuerung
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Art. 23 Vermessungsverordnung · d) Rekurs

1. Der Einspracheentscheid kann innert 14 Tagen mit Rekurs beim Bau- und Umweltdepartement angefochten werden.

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