760.12
CH-SG
Art. 1a Vermessungsverordnung - Kantonale Vermessung
I. Allgemeine Bestimmungen
Art. 1a Vermessungsverordnung · Kantonale Vermessung
1. Die kantonale Vermessung (VMSG) umfasst die amtliche Vermessung nach Bundesrecht und die ergänzenden kantonalen Geobasisdaten zur amtlichen Vermessung.
2. Daten der amtlichen Vermessung nach Bundesrecht sind die durch die Bundesgesetzgebung bezeichneten Geobasisdatensätze.
3. Die ergänzenden kantonalen Geobasisdaten zur amtlichen Vermessung werden als VMSG-Ergänzungen bezeichnet.