760.11
CH-SG
Art. 5 Geoinformationsverordnung - Fachgruppe GDI a) Aufgaben
II. Aufgaben und Kompetenzen
Art. 5 Geoinformationsverordnung · Fachgruppe GDI a) Aufgaben
1. Die Fachgruppe GDI steht den Gremien der eGovSG als beratendes Gremium zur Seite.
2. Sie behandelt Staatsebenen übergreifende und strategische Aspekte der gemeinsamen GDI von Kanton und politischen Gemeinden und wirkt bei Anpassungen von kantonalen gesetzlichen Grundlagen im Bereich Geoinformation mit.