Art. 46 Geoinformationsverordnung - Inhalt
Art. 46 Geoinformationsverordnung · Inhalt
1. Der digitale Leitungskataster (dLK) beinhaltet die Darstellung der Leitungen und Anlagen zur Versorgung und Entsorgung im gesamten Gebiet des Kantons St.Gallen.
2. Der dLK umfasst insbesondere
a) Wasserversorgung;
b) Abwasserentsorgung sowie Entwässerungen nach Meliorationsrecht;
c) Gasversorgung;
d) Elektrizitätsversorgung;
e) Kommunikation;
f) Fernwärme.
3. Aus dem dLK geht insbesondere hervor
a) die geografische Lage sowie die Nennweite der permanenten Leitungen mit ihren ober- und unterirdischen baulichen Anlagen zur Versorgung und Entsorgung;
b) das transportierte Medium;
c) die Eigentümerin oder der Eigentümer.
4. Die Werke stellen der für den digitalen Leitungskataster zuständigen Stelle bei Bedarf weitergehende Informationen zur Verfügung, die für Vollzugs- und Aufsichtsaufgaben auf kommunaler oder kantonaler Stufe benötigt werden oder in Geobasisdaten nach Bundesrecht erforderlich sind.
5. Das E-Government-Kooperationsgremium kann die Aufnahme von weiteren Werkleitungsdaten in den dLK beschliessen.