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Art. 46 Geoinformationsverordnung - Inhalt

VIII. Digitaler Leitungskataster
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Art. 46 Geoinformationsverordnung · Inhalt

1. Der digitale Leitungskataster (dLK) beinhaltet die Darstellung der Leitungen und Anlagen zur Versorgung und Entsorgung im gesamten Gebiet des Kantons St.Gallen.

2. Der dLK umfasst insbesondere

a) Wasserversorgung;

b) Abwasserentsorgung sowie Entwässerungen nach Meliorationsrecht;

c) Gasversorgung;

d) Elektrizitätsversorgung;

e) Kommunikation;

f) Fernwärme.

3. Aus dem dLK geht insbesondere hervor

a) die geografische Lage sowie die Nennweite der permanenten Leitungen mit ihren ober- und unterirdischen baulichen Anlagen zur Versorgung und Entsorgung;

b) das transportierte Medium;

c) die Eigentümerin oder der Eigentümer.

4. Die Werke stellen der für den digitalen Leitungskataster zuständigen Stelle bei Bedarf weitergehende Informationen zur Verfügung, die für Vollzugs- und Aufsichtsaufgaben auf kommunaler oder kantonaler Stufe benötigt werden oder in Geobasisdaten nach Bundesrecht erforderlich sind.

5. Das E-Government-Kooperationsgremium kann die Aufnahme von weiteren Werkleitungsdaten in den dLK beschliessen.

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