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760.11 CH-SG

Art. 14 Geoinformationsverordnung - Geodätische Bezugssysteme und Bezugsrahmen

III. Geodaten
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Art. 14 Geoinformationsverordnung · Geodätische Bezugssysteme und Bezugsrahmen

1. Für im Geobasisdatenkatalog aufgenommene Geodaten werden das Lagebezugssystem CH1903+ mit dem Lagebezugsrahmen LV95 und das Höhenbezugssystem LN02 verwendet.

2. Weitere Vorgaben der eidgenössischen Geoinformationsverordnung vom 21. Mai 2008 zum Lagebezug und Höhenbezug sowie zur Verwendung anderer Bezugssysteme gelten sachgemäss.

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