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Art. 3 Interkantonale Vereinbarung über den Zweckverband Abwasserverband Obersee

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Art. 3 Interkantonale Vereinbarung über den Zweckverband Abwasserverband Obersee

1. Der Verband ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sein Sitz ist in Schmerikon.

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