Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
752.529 CH-SG

Art. 7 Interkantonale Vereinbarung über den Zweckverband für die Kehrichtbeseitigung im Linthgebiet

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (12 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 7 Interkantonale Vereinbarung über den Zweckverband für die Kehrichtbeseitigung im Linthgebiet

1. Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten zwischen dem Verband und Dritten werden von den zuständigen Gerichts- und Verwaltungsbehörden des Kantons Glarus entschieden. Vorbehalten bleibt die Zuständigkeit der Gerichts- und Verwaltungsbehörden der beiden andern Vereinbarungskantone aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen.

2. Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten zwischen einzelnen Verbandsgemeinden einerseits und Dritten anderseits werden von den zuständigen Gerichts- und Verwaltungsbehörden der Vereinbarungskantone entschieden.

← Art. 6 Interkantonale Vereinbarung über den Zweckverband für die Kehrichtbeseitigung im Linthgebiet Kanton St. Gallen 752.529 Art. 8 Interkantonale Vereinbarung über den Zweckverband für die Kehrichtbeseitigung im Linthgebiet →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →