752.529
CH-SG
Art. 2 Interkantonale Vereinbarung über den Zweckverband für die Kehrichtbeseitigung im Linthgebiet
Art. 2 Interkantonale Vereinbarung über den Zweckverband für die Kehrichtbeseitigung im Linthgebiet
1. Dem Verband können weitere Gemeinden beitreten.
2. Der Verband kann durch einstimmigen Beschluss der zuständigen Behörden der Vereinbarungskantone verhalten werden, weitere Gemeinden aufzunehmen.