752.529
CH-SG
Art. 12 Interkantonale Vereinbarung über den Zweckverband für die Kehrichtbeseitigung im Linthgebiet
Art. 12 Interkantonale Vereinbarung über den Zweckverband für die Kehrichtbeseitigung im Linthgebiet
1. Diese Vereinbarung wird angewendet, sobald sie von den Vereinbarungskantonen unterzeichnet ist.