Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
752.527 CH-SG

Art. 7 Interkantonale Vereinbarung über den Zweckverband Kehrichtverwertung Rheintal

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (13 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 7 Interkantonale Vereinbarung über den Zweckverband Kehrichtverwertung Rheintal

1. Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten zwischen dem Verband und einzelnen Verbandsgemeinden einerseits und Dritten anderseits werden von den zuständigen Gerichts- und Verwaltungsbehörden der Vereinbarungskantone entschieden.

← Art. 6 Interkantonale Vereinbarung über den Zweckverband Kehrichtverwertung Rheintal Kanton St. Gallen 752.527 Art. 8 Interkantonale Vereinbarung über den Zweckverband Kehrichtverwertung Rheintal →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →