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752.527 CH-SG

Art. 13 Interkantonale Vereinbarung über den Zweckverband Kehrichtverwertung Rheintal

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Art. 13 Interkantonale Vereinbarung über den Zweckverband Kehrichtverwertung Rheintal

1. Diese Vereinbarung wird angewendet, sobald sie von den Vereinbarungskantonen unterzeichnet ist.

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