752.527
CH-SG
Art. 13 Interkantonale Vereinbarung über den Zweckverband Kehrichtverwertung Rheintal
Art. 13 Interkantonale Vereinbarung über den Zweckverband Kehrichtverwertung Rheintal
1. Diese Vereinbarung wird angewendet, sobald sie von den Vereinbarungskantonen unterzeichnet ist.