Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
752.527 CH-SG

Art. 10 Interkantonale Vereinbarung über den Zweckverband Kehrichtverwertung Rheintal

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (13 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 10 Interkantonale Vereinbarung über den Zweckverband Kehrichtverwertung Rheintal

1. Streitigkeiten zwischen den Vereinbarungskantonen über Auslegung und Anwendung dieser Vereinbarung werden gemäss Art. 113 Abs. 1 Ziff. 2 der Bundesverfassung dem Bundesgericht unterbreitet.

← Art. 9 Interkantonale Vereinbarung über den Zweckverband Kehrichtverwertung Rheintal Kanton St. Gallen 752.527 Art. 11 Interkantonale Vereinbarung über den Zweckverband Kehrichtverwertung Rheintal →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →