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752.527 CH-SG

Art. 1 Interkantonale Vereinbarung über den Zweckverband Kehrichtverwertung Rheintal

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Art. 1 Interkantonale Vereinbarung über den Zweckverband Kehrichtverwertung Rheintal

1. Die st.gallischen politischen Gemeinden Rheineck, St.Margrethen, Au, Berneck, Balgach, Diepoldsau, Widnau, Rebstein, Marbach, Altstätten, Eichberg, Oberriet und Rüthi sowie die appenzell-ausserrhodischen Einwohnergemeinden Reute und Walzenhausen und der appenzell-innerrhodische Bezirk Oberegg werden ermächtigt, sich für Bau und Betrieb gemeinsamer Abfallentsorgungsanlagen zu einem Zweckverband zusammenzuschliessen.

2. Zweck und Organisation des Verbandes sowie Rechte und Pflichten der Verbandsgemeinden untereinander und gegenüber dem Verband sind von den beteiligten Gemeinden in einem Statut festzulegen. Dieses Statut unterliegt der Genehmigung durch die zuständigen Behörden der Vereinbarungskantone. Es tritt nach allseitiger Genehmigung in Kraft.

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