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Art. 2 Interkantonale Vereinbarung über den Anschluss des Gebietes Jonenwatt der Einwohnergemeinde Teufen an die Kanalisation und die Abwasserreinigungsanlage der politischen Gemeinde St.Gallen

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Art. 2 Interkantonale Vereinbarung über den Anschluss des Gebietes Jonenwatt der Einwohnergemeinde Teufen an die Kanalisation und die Abwasserreinigungsanlage der politischen Gemeinde St.Gallen

1. Der Anschlussvertrag regelt

a) die gemeinsame Benützung der Anlageteile;

b) die Eigentumsverhältnisse;

c) die Kostenteilung;

d) die Rechte und die Pflichten der Vertragsparteien.

2. Er bedarf zu seiner Gültigkeit der Genehmigung der zuständigen Behörden der Vereinbarungskantone.

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