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Art. 2 Interkantonale Vereinbarung über den Anschluss der Gemeinden Fläsch, Jenins und Maienfeld an die Abwasserreinigungsanlage Bad Ragaz

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Art. 2 Interkantonale Vereinbarung über den Anschluss der Gemeinden Fläsch, Jenins und Maienfeld an die Abwasserreinigungsanlage Bad Ragaz

1. Die Anschlussverträge regeln

a) die gemeinsame Benützung der Anlageteile;

b) die Eigentumsverhältnisse;

c) die Kostenteilung;

d) die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.

2. Sie bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung der zuständigen Behörden der Vereinbarungskantone.

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