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752.524 CH-SG

Art. 1 Interkantonale Vereinbarung über den Anschluss von Gebieten des Bezirks Oberegg an die Kanalisation und die Abwasserreinigungsanlage Altstätten

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Art. 1 Interkantonale Vereinbarung über den Anschluss von Gebieten des Bezirks Oberegg an die Kanalisation und die Abwasserreinigungsanlage Altstätten

1. Die politische Gemeinde Altstätten und der Bezirk Oberegg werden zum Abschluss eines Anschlussvertrages über die gemeinsame Benützung der Kanalisation und der Abwasserreinigungsanlage der politischen Gemeinde Altstätten ermächtigt.

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