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752.523 CH-SG

Art. 3 Vereinbarung über den Abwasserverband Mühlehorn-Obstalden-Murg

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Art. 3 Vereinbarung über den Abwasserverband Mühlehorn-Obstalden-Murg

1. Der Verband ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sein Sitz befindet sich in Murg (Gemeinde Quarten).

2. Für die Verantwortlichkeit der Verbandsorgane und, soweit nichts anderes vereinbart wird, für die Besorgung der Verbandsangelegenheiten sind die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften des Kantons St.Gallen massgebend.

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