Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
752.523 CH-SG

Art. 11 Vereinbarung über den Abwasserverband Mühlehorn-Obstalden-Murg

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (12 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 11 Vereinbarung über den Abwasserverband Mühlehorn-Obstalden-Murg

1. Die Anpassung dieser Vereinbarung an die künftige Gesetzgebung des Bundes und der Vertragskantone bleibt vorbehalten. Die Vertragskantone setzen sich darüber ins Einvernehmen.

← Art. 10 Vereinbarung über den Abwasserverband Mühlehorn-Obstalden-Murg Kanton St. Gallen 752.523 Art. 12 Vereinbarung über den Abwasserverband Mühlehorn-Obstalden-Murg →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →