752.522
CH-SG
Art. 1 Vereinbarung über Bau und Betrieb der gemeinsamen zentralen Abwasserreinigungsanlage Niederbüren
Art. 1 Vereinbarung über Bau und Betrieb der gemeinsamen zentralen Abwasserreinigungsanlage Niederbüren
1. Die thurgauische Gemeinde Hauptwil wird ermächtigt, dem Abwasserverband der st.gallischen politischen Gemeinden Niederbüren, Niederhelfenschwil, Waldkirch und Oberbüren beizutreten. Dem Verband können weitere Gemeinden beitreten.
2. Zweck und Organisation des Verbandes sowie die Rechte und Pflichten der Verbandsgemeinden unter sich und gegenüber dem Verband sind in einem Organisationsreglement festzulegen. Dieses bedarf der Genehmigung der zuständigen Behörden der Vertragskantone. Es tritt nach beidseitiger Genehmigung in Kraft.