752.520
CH-SG
Art. 5 Vereinbarung über Bau und Betrieb einer zentralen Abwasserreinigungsanlage Wald-Schönengrund
Art. 5 Vereinbarung über Bau und Betrieb einer zentralen Abwasserreinigungsanlage Wald-Schönengrund
1. Über öffentlich-rechtliche Anstände zwischen dem Verband und einzelnen Verbandsgemeinden einerseits und Dritten anderseits entscheiden die zuständigen ordentlichen Gerichts- und Verwaltungsbehörden der Vertragskantone.