752.520
CH-SG
Art. 10 Vereinbarung über Bau und Betrieb einer zentralen Abwasserreinigungsanlage Wald-Schönengrund
Art. 10 Vereinbarung über Bau und Betrieb einer zentralen Abwasserreinigungsanlage Wald-Schönengrund
1. Die Anpassung dieser Vereinbarung an die zukünftige Gesetzgebung des Bundes und der Vertragskantone bleibt vorbehalten. Die Kantone setzen sich darüber ins Einvernehmen.