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752.520 CH-SG

Art. 1 Vereinbarung über Bau und Betrieb einer zentralen Abwasserreinigungsanlage Wald-Schönengrund

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Art. 1 Vereinbarung über Bau und Betrieb einer zentralen Abwasserreinigungsanlage Wald-Schönengrund

1. Die st.gallische politische Gemeinde St.Peterzell und die appenzell-ausserrhodische Einwohnergemeinde Schönengrund werden ermächtigt, sich für den Bau und Betrieb einer gemeinsamen zentralen Abwasserreinigungsanlage samt Zuleitungen zu einem Zweckverband zusammenzuschliessen.

2. Zweck und Organisation des Verbandes sowie die Rechte und Pflichten der Verbandsgemeinden unter sich und gegenüber dem Verband sind von den beteiligten Vertragspartnern in einem Vertrag festzulegen. Dieser Vertrag unterliegt der Genehmigung durch die zuständigen Behörden der Vertragskantone. Er tritt nach beidseitiger Genehmigung in Kraft.

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