752.518
CH-SG
Art. 2 Vereinbarung über Bau und Betrieb der zentralen Abwasserreinigungsanlage Rosenbergsau
Art. 2 Vereinbarung über Bau und Betrieb der zentralen Abwasserreinigungsanlage Rosenbergsau
1. Der Verband kann durch die zuständigen Behörden der Vertragskantone verhalten werden, weitere Gemeinden in den Verband aufzunehmen.