Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
752.518 CH-SG

Art. 2 Vereinbarung über Bau und Betrieb der zentralen Abwasserreinigungsanlage Rosenbergsau

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (11 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 2 Vereinbarung über Bau und Betrieb der zentralen Abwasserreinigungsanlage Rosenbergsau

1. Der Verband kann durch die zuständigen Behörden der Vertragskantone verhalten werden, weitere Gemeinden in den Verband aufzunehmen.

← Art. 1 Vereinbarung über Bau und Betrieb der zentralen Abwasserreinigungsanlage Rosenbergsau Kanton St. Gallen 752.518 Art. 3 Vereinbarung über Bau und Betrieb der zentralen Abwasserreinigungsanlage Rosenbergsau →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →