752.515
CH-SG
Art. 8 Interkantonale Vereinbarung über den Abwasserverband Thurau - Streitigkeiten zwischen dem Verband und Dritten
Art. 8 Interkantonale Vereinbarung über den Abwasserverband Thurau · Streitigkeiten zwischen dem Verband und Dritten
1. Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten zwischen dem Verband und Dritten werden von den zuständigen Gerichts- und Verwaltungsbehörden des Kantons St.Gallen entschieden.