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752.515 CH-SG

Art. 8 Interkantonale Vereinbarung über den Abwasserverband Thurau - Streitigkeiten zwischen dem Verband und Dritten

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Art. 8 Interkantonale Vereinbarung über den Abwasserverband Thurau · Streitigkeiten zwischen dem Verband und Dritten

1. Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten zwischen dem Verband und Dritten werden von den zuständigen Gerichts- und Verwaltungsbehörden des Kantons St.Gallen entschieden.

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