752.515
CH-SG
Art. 5 Interkantonale Vereinbarung über den Abwasserverband Thurau - Aufsicht
Art. 5 Interkantonale Vereinbarung über den Abwasserverband Thurau · Aufsicht
1. Die Aufsicht über den Verband wird von den zuständigen Behörden des Kantons St.Gallen im Einvernehmen mit den zuständigen Behörden des Kantons Thurgau ausgeübt. Vorbehalten bleibt die Aufsicht der Vereinbarungskantone über ihre Gemeinden.