Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
752.515 CH-SG

Art. 5 Interkantonale Vereinbarung über den Abwasserverband Thurau - Aufsicht

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (11 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 5 Interkantonale Vereinbarung über den Abwasserverband Thurau · Aufsicht

1. Die Aufsicht über den Verband wird von den zuständigen Behörden des Kantons St.Gallen im Einvernehmen mit den zuständigen Behörden des Kantons Thurgau ausgeübt. Vorbehalten bleibt die Aufsicht der Vereinbarungskantone über ihre Gemeinden.

← Art. 4 Interkantonale Vereinbarung über den Abwasserverband Thurau Gründung Zweckverband Art. 6 Interkantonale Vereinbarung über den Abwasserverband Thurau →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →