752.515
CH-SG
Art. 2 Interkantonale Vereinbarung über den Abwasserverband Thurau - Beitritt weiterer politischer Gemeinden
Art. 2 Interkantonale Vereinbarung über den Abwasserverband Thurau · Beitritt weiterer politischer Gemeinden
1. Dem Verband können weitere politische Gemeinden der Kantone St.Gallen und Thurgau beitreten.
2. Die zuständigen Behörden können durch übereinstimmende Beschlüsse den Verband verpflichten, weitere Gemeinden aufzunehmen.