752.513
CH-SG
Art. 7 Vereinbarung zwischen den Kantonen St.Gallen und Appenzell Ausserrhoden über den Bau und Betrieb einer gemeinsamen zentralen Abwasserreinigungsanlage durch die st.gallischen politischen Gemeinden Rorschach, Rorschacherberg, Goldach, Thal, Rheineck und St.Margrethen sowie die appenzell-ausserrhodischen Einwohnergemeinden Heiden, Wolfhalden, Walzenhausen und Lutzenberg
Art. 7 Vereinbarung zwischen den Kantonen St.Gallen und Appenzell Ausserrhoden über den Bau und Betrieb einer gemeinsamen zentralen Abwasserreinigungsanlage durch die st.gallischen politischen Gemeinden Rorschach, Rorschacherberg, Goldach, Thal, Rheineck und St.Margrethen sowie die appenzell-ausserrhodischen Einwohnergemeinden Heiden, Wolfhalden, Walzenhausen und Lutzenberg
1. Zivilrechtliche Streitigkeiten sowie Anstände, bei welchen einem Vertragspartner oder dem Verband lediglich die Rechtsstellung eines Privaten zukommt, fallen in die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichts- und Verwaltungsbehörden der beiden Vertragskantone.
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Kanton St. Gallen 752.513
Art. 8 Vereinbarung zwischen den Kantonen St.Gallen und Appenzell Ausserrhoden über den Bau und Betrieb einer gemeinsamen zentralen Abwasserreinigungsanlage durch die st.gallischen politischen Gemeinden Rorschach, Rorschacherberg, Goldach, Thal, Rheineck und St.Margrethen sowie die appenzell-ausserrhodischen Einwohnergemeinden Heiden, Wolfhalden, Walzenhausen und Lutzenberg →