Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
752.513 CH-SG

Art. 11 Vereinbarung zwischen den Kantonen St.Gallen und Appenzell Ausserrhoden über den Bau und Betrieb einer gemeinsamen zentralen Abwasserreinigungsanlage durch die st.gallischen politischen Gemeinden Rorschach, Rorschacherberg, Goldach, Thal, Rheineck und St.Margrethen sowie die appenzell-ausserrhodischen Einwohnergemeinden Heiden, Wolfhalden, Walzenhausen und Lutzenberg

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (11 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 11 Vereinbarung zwischen den Kantonen St.Gallen und Appenzell Ausserrhoden über den Bau und Betrieb einer gemeinsamen zentralen Abwasserreinigungsanlage durch die st.gallischen politischen Gemeinden Rorschach, Rorschacherberg, Goldach, Thal, Rheineck und St.Margrethen sowie die appenzell-ausserrhodischen Einwohnergemeinden Heiden, Wolfhalden, Walzenhausen und Lutzenberg

1. Diese Vereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft.

← Art. 10 Vereinbarung zwischen den Kantonen St.Gallen und Appenzell Ausserrhoden über den Bau und Betrieb einer gemeinsamen zentralen Abwasserreinigungsanlage durch die st.gallischen politischen Gemeinden Rorschach, Rorschacherberg, Goldach, Thal, Rheineck und St.Margrethen sowie die appenzell-ausserrhodischen Einwohnergemeinden Heiden, Wolfhalden, Walzenhausen und Lutzenberg Kanton St. Gallen 752.513

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →