752.512
CH-SG
Art. 9 Vereinbarung über den Zweckverband Abfallverwertung Bazenheid
Art. 9 Vereinbarung über den Zweckverband Abfallverwertung Bazenheid
1. Streitigkeiten zwischen den Vertragskantonen über die Beseitigung bestehender Missstände sowie über die Auslegung und Anwendung dieses Vertrages sind gemäss Art. 113 Ziff. 2 der Bundesverfassung dem Bundesgericht zu unterbreiten.