752.512
CH-SG
Art. 7 Vereinbarung über den Zweckverband Abfallverwertung Bazenheid
Art. 7 Vereinbarung über den Zweckverband Abfallverwertung Bazenheid
1. Zivilrechtliche Streitigkeiten sowie Anstände, bei welchen einem Vertragspartner oder dem Verband lediglich die Rechtsstellung eines Privaten zukommt, fallen in die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichts- und Verwaltungsbehörden der beiden Vertragskantone.