752.512
CH-SG
Art. 3 Vereinbarung über den Zweckverband Abfallverwertung Bazenheid
Art. 3 Vereinbarung über den Zweckverband Abfallverwertung Bazenheid
1. Dem Verband wird als öffentlich-rechtlicher Körperschaft die eigene Rechtspersönlichkeit verliehen. Sein Sitz befindet sich in Bazenheid in der politischen Gemeinde Kirchberg SG.
2. Für die Verantwortlichkeit der Verbandsorgane und, soweit nichts anderes vereinbart, für die Besorgung der Verbandsangelegenheiten sind die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften des Kantons St.Gallen massgebend.