752.512
CH-SG
Art. 2 Vereinbarung über den Zweckverband Abfallverwertung Bazenheid
Art. 2 Vereinbarung über den Zweckverband Abfallverwertung Bazenheid
1. Der Verband kann durch die zuständigen Behörden der Vertragskantone verhalten werden, weitere Gemeinden in den Verband aufzunehmen.