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752.512 CH-SG

Art. 1 Vereinbarung über den Zweckverband Abfallverwertung Bazenheid

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Art. 1 Vereinbarung über den Zweckverband Abfallverwertung Bazenheid

1. Die st.gallischen politischen Gemeinden Nesslau, Krummenau, Ebnat-Kappel, Wattwil, Lichtensteig, Oberhelfenschwil, Brunnadern, St.Peterzell, Hemberg, Bütschwil, Lütisburg, Mosnang, Kirchberg, Ganterschwil, Krinau, Mogelsberg, Bronschhofen, Wil, Zuzwil, Niederhelfenschwil, Uzwil, Jonschwil, Oberuzwil, Oberbüren, Niederbüren, Degersheim, Flawil und Gossau sowie der thurgauische Zweckverband «Kehrichtabfuhrverband Hinterthurgau» werden ermächtigt, sich für den Bau und Betrieb einer zentralen Abfallbeseitigungsanlage zu einem Zweckverband zusammenzuschliessen. Dem Verband können weitere Gemeinden beitreten.

2. Zweck und Organisation des Verbandes sowie die Rechte und Pflichten der Vertragspartner unter sich und gegenüber dem Verband sind von den beteiligten Vertragspartnern in einem Organisationsstatut festzulegen. Dieses Statut unterliegt der Genehmigung durch die zuständigen Behörden der Vertragskantone. Es tritt nach beidseitiger Genehmigung in Kraft.

Kanton St. Gallen 752.512 Art. 2 Vereinbarung über den Zweckverband Abfallverwertung Bazenheid →

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