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Art. 3 Vereinbarung zwischen den Kantonen Thurgau und St.Gallen über den Bau und Betrieb einer gemeinsamen zentralen Abwasserreinigungsanlage durch die thurgauischen Ortsgemeinden Arbon und Frasnacht, die thurgauischen Munizipalgemeinden Horn, Roggwil und Egnach sowie die st.gallischen politischen Gemeinden Berg, Mörschwil, Steinach und Tübach

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Art. 3 Vereinbarung zwischen den Kantonen Thurgau und St.Gallen über den Bau und Betrieb einer gemeinsamen zentralen Abwasserreinigungsanlage durch die thurgauischen Ortsgemeinden Arbon und Frasnacht, die thurgauischen Munizipalgemeinden Horn, Roggwil und Egnach sowie die st.gallischen politischen Gemeinden Berg, Mörschwil, Steinach und Tübach

1. Dem Verband wird als öffentlich-rechtlicher Körperschaft die eigene Rechtspersönlichkeit verliehen. Sein Sitz befindet sich in Arbon TG.

2. Für die Verantwortlichkeit der Verbandsorgane und, soweit nichts anderes vereinbart, für die Besorgung der Verbandsangelegenheiten sind die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften des Kantons Thurgau massgebend.

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