752.511
CH-SG
Art. 10 Vereinbarung zwischen den Kantonen Thurgau und St.Gallen über den Bau und Betrieb einer gemeinsamen zentralen Abwasserreinigungsanlage durch die thurgauischen Ortsgemeinden Arbon und Frasnacht, die thurgauischen Munizipalgemeinden Horn, Roggwil und Egnach sowie die st.gallischen politischen Gemeinden Berg, Mörschwil, Steinach und Tübach
Art. 10 Vereinbarung zwischen den Kantonen Thurgau und St.Gallen über den Bau und Betrieb einer gemeinsamen zentralen Abwasserreinigungsanlage durch die thurgauischen Ortsgemeinden Arbon und Frasnacht, die thurgauischen Munizipalgemeinden Horn, Roggwil und Egnach sowie die st.gallischen politischen Gemeinden Berg, Mörschwil, Steinach und Tübach
1. Die Anpassung dieser Vereinbarung an die zukünftige Gesetzgebung des Bundes und der Vertragskantone bleibt vorbehalten. Die Kantone setzen sich darüber ins Einvernehmen.
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Kanton St. Gallen 752.511
Art. 11 Vereinbarung zwischen den Kantonen Thurgau und St.Gallen über den Bau und Betrieb einer gemeinsamen zentralen Abwasserreinigungsanlage durch die thurgauischen Ortsgemeinden Arbon und Frasnacht, die thurgauischen Munizipalgemeinden Horn, Roggwil und Egnach sowie die st.gallischen politischen Gemeinden Berg, Mörschwil, Steinach und Tübach →