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751.56 CH-SG

Art. 1 Interkantonale Vereinbarung über die Versorgung der Gebiete Biäsche, Escherau, Blumenriet, Klosterguet und Unterflechsen der Ortsgemeinde Mollis mit Trink-, Brauch- und Löschwasser durch die Wasserversorgung der politischen Gemeinde Weesen

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Art. 1 Interkantonale Vereinbarung über die Versorgung der Gebiete Biäsche, Escherau, Blumenriet, Klosterguet und Unterflechsen der Ortsgemeinde Mollis mit Trink-, Brauch- und Löschwasser durch die Wasserversorgung der politischen Gemeinde Weesen

1. Die st.gallische politische Gemeinde Weesen und die glarnerische Ortsgemeinde Mollis werden ermächtigt, einen Vertrag über die Versorgung der Gebiete Biäsche, Escherau, Blumenriet, Klosterguet und Unterflechsen der Ortsgemeinde Mollis mit Trink-, Brauch- und Löschwasser durch die Wasserversorgung der politischen Gemeinde Weesen zu schliessen.

2. Der Vertrag unterstellt das Rechtsverhältnis zwischen der politischen Gemeinde Weesen einerseits und den Wasserbezügern anderseits dem öffentlichen Recht der politischen Gemeinde Weesen und des Kantons St.Gallen.

3. Der Vertrag bedarf der Genehmigung der zuständigen Behörden der Vereinbarungskantone.

Kanton St. Gallen 751.56 Art. 2 Interkantonale Vereinbarung über die Versorgung der Gebiete Biäsche, Escherau, Blumenriet, Klosterguet und Unterflechsen der Ortsgemeinde Mollis mit Trink-, Brauch- und Löschwasser durch die Wasserversorgung der politischen Gemeinde Weesen →

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